Mit BMF Schreiben vom 12.11.2018 wurden der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und der Zuschlagsteuern, sowie der Ablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschl. Zuschlagsteuern) bekannt gemacht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen dabei die u.a. nach dem Entwurf des Familienentlastungsgesetzes für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Einkommensteuertarif, Kinderfreibeträge usw.).
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.