Durch den Deutschen Bundestag wurde am 06.11.2018 das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt verabschiedet, welches am 01.01.2019 in Kraft treten wird. Es wurde ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Gesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung unterstützt dabei Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Dabei betreffen die neuen Förderung zwei unterschiedliche Zielgruppen. Profitieren können Menschen, die über 25 Jahre alt sind, für mind. sechs Jahre in den letzten sieben Jahren ALG II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mind. zwei Jahren arbeitslos sind. Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMAS erhältlich.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.