Am 08.11.2018 hat der Bundestag Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz). Das Rentenpaket sieht dabei Verbesserungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor, sowie bei der Erwerbsminderungsrente und der sogenenntn Mütterrente. Von den neuen Regelungen, die ab 01.01.2019 gelten, sollten auch Geringverdiener profitieren (neue Regelung Geringverdiener erst ab Juli 2019).
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.