Zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG hat das BMF ein Schreiben herausgegeben. Darin wird aufgeführt, dass die zeitliche Anwendung des BMF Schreibens vom 27.06.2014 entsprechend verlängert wird. Demnach sind die Regelungen bis zum Ab auf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2021 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden. Hinsichtlich des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ sind die Regelungen bis 2022/2023 anzuwenden.
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