Die EU-Finanzminister haben sich zur Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen für den grenzüberschreitenden Lieferverkehr geeinigt. Spezifische Probleme sollen so effizient gelöst werden. Im einzelnen werden Lösungen zum Konsignationslager, zur MWSt-Identifikationsnummer, zum Reifengeschäft und zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung getroffen. Die neuen Regelungen werden nach rechtzeitiger Verabschiedung ab dem 1.1.2020 umgesetzt. Der Europäische Rat muss einstimmig zustimmen. Hinweis: die Regelung zum zertifizierten Steuerpflichtigen wurde bis dato nicht verabschiedet.