Die EU-Finanzminister haben sich zur Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen für den grenzüberschreitenden Lieferverkehr geeinigt. Spezifische Probleme sollen so effizient gelöst werden. Im einzelnen werden Lösungen zum Konsignationslager, zur MWSt-Identifikationsnummer, zum Reifengeschäft und zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung getroffen. Die neuen Regelungen werden nach rechtzeitiger Verabschiedung ab dem 1.1.2020 umgesetzt. Der Europäische Rat muss einstimmig zustimmen. Hinweis: die Regelung zum zertifizierten Steuerpflichtigen wurde bis dato nicht verabschiedet.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.