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Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

12.12.2018
Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Vom Europäischen Rat wurde die Richtlinie zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen verabschiedet. Zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen grenzüberschreitende Informationspflichten ausgeweitet werden. Durch nationale Vorschriften werden u. a. Steuerberater verpflichtet, aggressive Steuergestaltungen melden zu müssen. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Kennzeichen, die stark auf aggressive Steuermodelle hinweisen sollen. Die Steuerbehörden erhalten die Daten quartalsmässig über eine Datenbank. Diese Daten können auch mit den anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Für Verstöße sollen die Mitgliedstaaten jeweils wirksame und abschreckende Sanktionen festlegen. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Die Meldepflicht gilt ab dem 01.07.2020. Den ersten automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden wird es ab dem 31.10.2019 geben.

 

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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