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Regelung für Onlinehandel

10.12.2018
Regelung für Onlinehandel

Die einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug im Internet soll unterbunden werden. Dies bestimmt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, dass die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einführen müssen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben.

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