Aus Rohholz gewonnene Holzschnitzel sind zolltariflich entweder in die Unterposition „Nadelholz in Form von Schnitzeln“ und somit nicht als Brennholz in ähnlicher Form einzuordnen. Dies gilt nach dem BFH selbst dann, wenn die Holzhackschnitzel als Brennstoff verwendet werden. Die Lieferung unterliegt deshalb nicht dem ermäßigten Steuersatz. Dies ist nach Auffassung des BFH auch nicht durch unionsrechtliche Vorgaben anders zu qualifizieren.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.