Der BFH hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe in seinem aktuellen Urteil geäußert. Zugelassene Anbieter sind für Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe steuerfrei. Die Leistungen, die eine selbständig tätige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern erbringt, können ebenfalls steuerfrei sein, vorausgesetzt diese Leistungen wurden aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe auch bewilligt und mittelbar vergütet.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...