Der BFH hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe in seinem aktuellen Urteil geäußert. Zugelassene Anbieter sind für Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe steuerfrei. Die Leistungen, die eine selbständig tätige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern erbringt, können ebenfalls steuerfrei sein, vorausgesetzt diese Leistungen wurden aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe auch bewilligt und mittelbar vergütet.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.