Der BFH hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe in seinem aktuellen Urteil geäußert. Zugelassene Anbieter sind für Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe steuerfrei. Die Leistungen, die eine selbständig tätige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern erbringt, können ebenfalls steuerfrei sein, vorausgesetzt diese Leistungen wurden aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe auch bewilligt und mittelbar vergütet.