Aufgrund eines EuGH Urteils möchte das BMF eine Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses vornehmen und hat dazu einen Entwurf den beteiligen Verbänden usw. zukommen lassen. Dies wird stark kritisiert, denn dadurch würde die umsatzsteuerliche Organschaft über die Grenzen der EU hinweg stark ausgeweitet. Angeregt wird in diesen Fällen die Einführung eines Antragverfahrens. Nur so könne im Einzelfall auf selbständige und unselbständige Betriebsstätten grenzüberschreitend Bezug genommen werden. Dadurch würde ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.