Es geht um die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Ausstellung, Inhalt und Übermittlung von Rechnungen. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll deutlich sinken und die Verbreitung von elektronischen Rechnungen vorangebracht werden. In dem Zusammenhang werden folgende Grundsätze verfolgt: • Keine Unterschiede mehr bei den Rechnungstellungsvorgaben in der EU • Systeme und Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen sollen auf deren Bedürfnisse besser abgestimmt werden Durch klare Vorschriften zur Rechnungsstellung soll Rechtssicherheit geschaffen werden.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...