Es geht um die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Ausstellung, Inhalt und Übermittlung von Rechnungen. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll deutlich sinken und die Verbreitung von elektronischen Rechnungen vorangebracht werden. In dem Zusammenhang werden folgende Grundsätze verfolgt: • Keine Unterschiede mehr bei den Rechnungstellungsvorgaben in der EU • Systeme und Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen sollen auf deren Bedürfnisse besser abgestimmt werden Durch klare Vorschriften zur Rechnungsstellung soll Rechtssicherheit geschaffen werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.