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Paritätische Krankenversicherungsbeiträge ab 2019

09.11.2018
Paritätische Krankenversicherungsbeiträge ab 2019

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (19/4454), das dem Bundestag jetzt zur Beratung vorliegt, wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wiedereingeführt. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.

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