Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Steuerermäßigung wegen Erbschaftsteuer

29.10.2018
Steuerermäßigung wegen Erbschaftsteuer

Die Steuerermäßigung muss aus der Veräußerung eines Gegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben wurde und tatsächlich der Erbschaftsteuer unterliegt. Der persönliche Freibetrag ist abzuziehen. Die auf die begünstigten Einkünfte anteilig entfallende Einkommensteuer ist nach dem Verhältnis zur Summe der Einkünfte zu ermitteln. Bei Vorerwerben ermittelt sich der Prozentsatz der Ermäßigung durch Gegenüberstellung der anteiligen Erbschaftsteuer für den Erwerb von Todes wegen und den Betrag, der sich aus dem anteiligen steuerpflichtigen Erwerb und dem hinzugerechneten Freibetrag ergibt (BFH vom 13.3.2018).

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schicken uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Anliegen an buchhaltung@mcdata.de! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK