Die Bundesregierung hat die Forderung nach einer Erhöhung des Grunderwerbsteuerfreibetrags abgelehnt. Die Länder sollten einen Freibetrag bis zu 500.000 EUR pro Person beschließen können und die selbst entscheiden. Der angelehnte Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer sollte für ein Wachstum der Wohneigentumsquote sorgen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...