Die Bundesregierung hat die Forderung nach einer Erhöhung des Grunderwerbsteuerfreibetrags abgelehnt. Die Länder sollten einen Freibetrag bis zu 500.000 EUR pro Person beschließen können und die selbst entscheiden. Der angelehnte Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer sollte für ein Wachstum der Wohneigentumsquote sorgen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.