Die Bundesregierung hat die Forderung nach einer Erhöhung des Grunderwerbsteuerfreibetrags abgelehnt. Die Länder sollten einen Freibetrag bis zu 500.000 EUR pro Person beschließen können und die selbst entscheiden. Der angelehnte Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer sollte für ein Wachstum der Wohneigentumsquote sorgen.