Das BSG hat beschlossen, dass die günstige studentische Krankenversicherung nicht für Doktoranden gilt. Betroffen von diesem aktuellen Urteil sind Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen. Die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanzen wurde zurückgewiesen. Der Begriff des eingeschriebenen Studiums ist nach Auffassung des Gerichts nicht deckungsgleich mit dem in der KV und PV verwendeten Begrifflichkeit. Die Anordnung der Versicherungspflicht für Studenten ist vor allem vom Ausbildungsbegriff abhängig. Diese endet regelmäßig mit einem förmlichen Abschluss.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.