Der Verkauf von Ackerstatusrechten ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung, so der BFH mit Urteil vom 08.02.2018 (Az. VR 55/16). Demnach unterliegt die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts nicht der Pauschalbesteuerung. Dies ist dann der Fall, wenn diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein zum Umbruch von Dauergrünland ermöglicht werden soll.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.