Die Kleinunternehmerregelung wird aus Sicht der deutschen Finanzamtverwaltung immer nach dem gesamten Umsatz ermittelt. Dies gilt auch bei Anwendung der Margenbesteuerung. Ob diese Regelung zutreffend ist, hat der BFH nun dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Im Klagefall wendet der Gebrauchtwagenhändler die Margenbesteuerung an. Ermittelt er seinen Umsatz nach der Handelsspanne, wäre er noch ein Kleinunternehmer.
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