Nach Schätzungen entgehen dem deutschen Staat im Online-Handel Mehrwertsteuer-Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Nun wurde in einem Gesetzesentwurf eine neue Haftungsregel beschlossen, bei der Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften. Die Haftungsregelung greift dann, wenn Händler über die Plattform ihre Waren online verkaufen. In erster Linie sollen sich aber ausländische Händler in Deutschland steuerlich registrieren und ordnungsgemäß die Umsatzsteuer abführen. Die Haftung der Betreiber von Onlineplattformen greift dann, wenn die Händler keine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Registrierung vorlegen. Wenn nicht registrierte oder steuerunehrliche Händler weiter die Plattform nutzen dürfen, wird der Betreiber ebenfalls zur Haftung herangezogen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.