Aufgrund einer Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass die Umsatzsteuer-Pauschalierung von Landwirten als rechtskonform erachtet wird. Eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht geplant. Der Hintergrund ist, dass die Anwendung der Pauschalierung für Land- und Forstwirte nicht auf bestimmte Unternehmensgrößen beschränkt ist, sondern für Klein- und Großunternehmen gleichermaßen zur Anwendung kommen kann. Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate eine neue Lösung zu finden, andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Rund 66 Prozent aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wenden die Pauschalierung an, das sind 181.000 Unternehmen. Die Regelung der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Land- und Forstbetriebe geht bis ins Jahr 1968 zurück.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.