Aufgrund einer Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass die Umsatzsteuer-Pauschalierung von Landwirten als rechtskonform erachtet wird. Eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht geplant. Der Hintergrund ist, dass die Anwendung der Pauschalierung für Land- und Forstwirte nicht auf bestimmte Unternehmensgrößen beschränkt ist, sondern für Klein- und Großunternehmen gleichermaßen zur Anwendung kommen kann. Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate eine neue Lösung zu finden, andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Rund 66 Prozent aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wenden die Pauschalierung an, das sind 181.000 Unternehmen. Die Regelung der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Land- und Forstbetriebe geht bis ins Jahr 1968 zurück.