Mit BMF Schreiben vom 06.06.2018 wurden die Taxonomien 6.2 zur E-Bilanz vom 01.04.2018 veröffentlicht. Diese stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Taxonomien sind grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 beginnen. Die Übermittlungsmöglichkeiten mit diesen neuen Taxonomien werden für Testfälle voraussichtlich ab November 2018 und für Echtfälle ab Mai 2019 gegeben sein.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.