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Handwerkerleistungen bei Baukostenzuschuss

27.08.2018
Handwerkerleistungen bei Baukostenzuschuss

Der BFH hat entschieden, dass bei einem Baukostenzuschuss für eine öffentliche Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkerleistung vorliegt. Der Ansatz entfällt daher, wenn Steuerpflichtige bei einer Neuverlegung   einer   öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen wollen. Der Hausanschluss wird damit nicht im Haushalt erbracht und ist somit nicht begünstigt.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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