Der BFH hat entschieden, dass bei einem Baukostenzuschuss für eine öffentliche Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkerleistung vorliegt. Der Ansatz entfällt daher, wenn Steuerpflichtige bei einer Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen wollen. Der Hausanschluss wird damit nicht im Haushalt erbracht und ist somit nicht begünstigt.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.