Das Bundesland Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Hierzu hat Bayern einen Gesetzesantrag im Plenum vorgestellt. U. a wurde vorgetragen, dass es teils zu Missverhältnissen in günstigeren Ländern komme und Kindergeldbeträge nur noch in der Höhe zu zahlen sind, die nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen seien. Dieser Vorschlag ist nicht neu und wurde bereits durch Bundesfinanzminister Schäuble in der letzten Legislaturperiode vorgebracht. Der Gesetzesantrag wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...