Das Bundesland Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Hierzu hat Bayern einen Gesetzesantrag im Plenum vorgestellt. U. a wurde vorgetragen, dass es teils zu Missverhältnissen in günstigeren Ländern komme und Kindergeldbeträge nur noch in der Höhe zu zahlen sind, die nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen seien. Dieser Vorschlag ist nicht neu und wurde bereits durch Bundesfinanzminister Schäuble in der letzten Legislaturperiode vorgebracht. Der Gesetzesantrag wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.