Das BMF hat sich nun in einem Schreiben zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO ab 2015 geäußert. Danach ist Aussetzung der Vollziehung nur zu gewähren, wenn dies im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt. Einer generellen Aussetzung der Vollziehung wird damit nicht durch die Finanzverwaltung zugestimmt.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.