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Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Silvester kein Feiertag

20.08.2018
Silvester kein Feiertag

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wurde vom Finanzgericht   zurückgewiesen,   weshalb   eine rechtskräftige   Entscheidung   zur   Fristberechnung vorliegt. Bei der Fristberechnung nach AO wird eine Verschiebung auf den nächstfolgenden   Werktag   eingeräumt, wenn   das   Fristende   auf   einen   Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. Der 31.12. ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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