Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Silvester kein Feiertag

20.08.2018
Silvester kein Feiertag

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wurde vom Finanzgericht   zurückgewiesen,   weshalb   eine rechtskräftige   Entscheidung   zur   Fristberechnung vorliegt. Bei der Fristberechnung nach AO wird eine Verschiebung auf den nächstfolgenden   Werktag   eingeräumt, wenn   das   Fristende   auf   einen   Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. Der 31.12. ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK