Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das beteiligte Finanzamt in einem aktuellen Beschluss verpflichtet, zu Gunsten eines Bauträgers ca. 200.000 EUR Erstattungszinsen festzusetzen. Bei der Rückabwicklung der Bauträgerfälle nach der Entscheidung des BFH hat die Finanzverwaltung mit Abtretungen zwischen dem Leistenden und dem Bauträger gearbeitet. Zinsen wurden in dem Zusammenhang nicht ausbezahlt. Gegen das Urteil ist Revision beim BFH anhängig (Az. XI R 4/18).
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.