Mit dem BMF-Schreiben vom 12.06.2018 wurde ein Hinweis auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekanntgemacht. Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt. Die Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI abrufbar.