Durch das Familienentlastungsgesetz wurden finanzielle steuerliche Erleichterungen mit insgesamt 10 Milliarden EUR jährlich beschlossen. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden in zwei Stufen angehoben. Ab 2019 sind monatlich 10 EUR mehr Kindergeld pro Kind vorgesehen, ab 2021 kommt es nochmals zu einer Erhöhung. Auch der Grundfreibetrag wird ab 2019 auf 9.168 EUR und ab 2021 auf 9.408 EUR angehoben. Die sog. kalte Progression soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.