Eine Grundstücksleistung, die der Steuerbefreiung unterliegt, kann dann nicht angenommen werden, wenn der Unternehmer neben der Vermietung von Zimmern auch andere Leistungen anbietet. Der Bordellbetreiber hat neben der tageweisen Vermietung von Zimmern an Prostituierte weitere Leistungen in Form von Werbung und Sicherheitsservice erbracht. Diese insgesamt im Paket zu betrachtende Leistungserbringung ist nicht steuerfrei. Sie unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.