Im Jahr 2017 hat das Aufkommen an Umsatzsteuer 226,355 Milliarden EUR betragen. Über die Aufteilung des Aufkommens in Regelsteuersatz 19 Prozent und ermäßigter Steuersatz 7 Prozent gibt es allerdings nur Schätzungen, teilt die Bundesregierung mit. Danach sind ca. 91,2 Prozent durch den Regelsteuersatz, mithin 208,5 Milliarden EUR, eingenommen word en. Derzeit gibt es keine Gesetzesinitiative, wonach neben Lebensmittel auch andere Bereiche dem ermäßigten Steuersatz zugänglich gemacht werden können. Für Babynahrung, Arzneimittel und Energie wird derzeit der Regelsteuersatz angewendet.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...