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Zivilprozesskosten Kindesentführung

18.07.2018
Zivilprozesskosten Kindesentführung

Durch das FG Düsseldorf wurde mit Urteil vom 13.03.2018 (Az. 13 K 3024/17) entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess anlässlich einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Das FG gab der Klage statt, denn es handelte sich dabei um Aufwendungen, ohne die der Kläger Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen könnte. Der Begriff „Existenzgrundlage“ war im Urteilsfall zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) als verfassungskonform ausgelegt worden (Revision zum BFH wurde zugelassen).

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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