Zur Verzinsung von Steuerschulden sind beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden zur Frage anhängig, ob der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat verfassungswidrig einzustufen ist. Die Beschwerden betreffen die Zeiträume nach dem 31.12.2009 bzw. nach dem 31.12.2011. Die Verzinsung könne möglicherweise gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, was vor allem durch die bis heute andauernde Niedrigzinsphase begründet werden kann
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.