Zur Verzinsung von Steuerschulden sind beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden zur Frage anhängig, ob der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat verfassungswidrig einzustufen ist. Die Beschwerden betreffen die Zeiträume nach dem 31.12.2009 bzw. nach dem 31.12.2011. Die Verzinsung könne möglicherweise gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, was vor allem durch die bis heute andauernde Niedrigzinsphase begründet werden kann