Seit dem Veranlagungsjahr 2017 muss jede Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt im authentifizierten Verfahren übermittelt werden. Die bis 2016 anzuwendende Bagatellgrenze mit 17.500 EUR ist weggefallen. In einer OFD-Verfügung gibt die Finanzverwaltung weiter bestehende Ausnahmeregelungen bekannt. Danach müssen z. B. steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht per Anlage EÜR weitergegeben werden, soweit diese im Bereich des Freibetrages liegen. Werden jedoch Betriebsausgaben im Zusammenhang angesetzt, ist die Anlage EÜR verpflichtend elektronisch weiterzuleiten.