Auch dieses Jahr bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe derelektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Demnach ist der Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektr. Authentifizierung der 31.07.2018 (nicht der 31.05.2018). Für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist bis Ende Dezember 2018. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.