Es wurden durch die EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die den Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurden drei Verfahren eingeleitet. Bestimmte höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von Straßenverkehrsfahrzeugen sind einzuhalten und vollständig in nationales Recht umzusetzen. Beim Führerschein muss nachgebessert werden. Einschränkungen der Fahrerlaubnis und andere Zusatzangaben müssen deutlicher auf dem Führerschein ausgewiesen sein. Die Mehrwertsteuerregelung für Landwirte muss durch Deutschland in Einklang zum europäischen Recht gestaltet werden. Deutschland wendet die Durchschnittsteuersätze auch bei großen landwirtschaftlichen Betrieben an. Innerhalb von zwei Monaten ist Deutschland aufgefordert, eine abhelfende Regelung zu finden.