Das Finanzgericht hat das zuständige Finanzamt mit einem aktuellen Urteil verpflichtet, die Berichtigung im Insolvenzverfahren zuzulassen. Dies wurde von der Finanzbehörde mit der Begründung abgelehnt, der Erstattungsanspruch sei zwischen den Beteiligten nicht ausgeglichen worden. Der leistende Unternehmer hatte aufgrund der Insolvenz den vereinnahmten Erstattungsbetrag nicht an den Leistungsempfänger zurückgezahlt. Es wurde Revision beim BFH zugelassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.