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Innergemeinschaftliche Lieferung nachträglich

22.06.2018
Innergemeinschaftliche Lieferung nachträglich

In einem aktuellen Urteil wird vom Finanzgericht der Erlass der bezahlten Einfuhrumsatzsteuer gewährt, wenn nachträglich die Steuerfreiheit im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung erfolgt. Der aus dem Drittland eingeführte Gegenstand muss im Anschluss nachweislich für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwendet werden, damit die Steuerfreiheit eintritt. Aufgrund der vorgelegten Nachweise kam das Gericht zumindest im Einzelfall zur Steuerfreiheit im Nachhinein und bestätigte dafür die Möglichkeit des Erlasses der Einfuhrumsatzsteuer. Die Revision beim BFH wurde zugelassen.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

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Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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