Seit dem 01.01.2015 sind die von der Finanzverwaltung bekanntgegebenen GoBD anzuwenden. In der Praxis gibt es immer noch zahlreiche Anwendungsfragen. Die AWV e.V hat nun in Zusammenarbeit mit den Verbänden und beteiligten Einrichtungen einen Leitfaden für die Praxis zusammengestellt. Der Leitfaden wendet sich vor allem an kleine Unternehmen und soll als Orientierungshilfe und zum besseren Verständnis der GoBD dienlich sein. Die Praxishilfe ist kostenlos über die Homepage der AWV erhältlich und wird fortlaufend aktualisiert.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.