Nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 28.02.2018 ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nicht geplant. Im Rahmen eines Forschungsprojektes ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer solchen Rücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Stattdessen wurde die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...