Nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 28.02.2018 ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nicht geplant. Im Rahmen eines Forschungsprojektes ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer solchen Rücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Stattdessen wurde die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen.