Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat sich mit einer Pressemitteilung vom 26.02.2018 zu der Gefahr der Steuerfalle bei stillen Reserven bei unerkanntem Sonderbetriebsvermögen II in Betriebsaufspaltungen geäußert. Hierbei wies der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Burkhard Binnewies, beim Steuerforum 2018 in Hannover darauf hin, dass nach Ansicht des FG Niedersachsen (Urteil vom 19.11.2015, Az. 5 K286/12) die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann gelten, wenn die überlassenen Wirtschaftsgüter ohnehin steuerlich verstrickt sind, da sie sich im Gesamthandsvermögen einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG befinden. Außerdem gingen die Grundsätze der Betriebsaufspaltung der gewerblichen Prägung vor.