Mit seiner Entscheidung vom 06.12.2017 hat sich der BFH zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 und 2 EStG geäußert (Az. IX R 7/17). Demnach stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG dar. Die rein Gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.