Mit seiner Entscheidung vom 06.12.2017 hat sich der BFH zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 und 2 EStG geäußert (Az. IX R 7/17). Demnach stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG dar. Die rein Gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters.