Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist die Berechnung des Schwellenwertes bei der Vornahme der Außenprüfung weder formell noch verfassungsmäßig zu beanstanden. Einzubeziehen sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen und in die Günstigerprüfung einbezogen werden. Verlustausgleiche aus anderen Jahren sind nicht zu berücksichtigen. Eine Außenprüfung ist auch nicht deshalb unzulässig, weil der Steuerpflichtige ein hohes Alter erreicht hat.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.