Zwischenzeitlich wurde durch das Finanzministerium ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kassennachschau herausgegeben. Von den Verbänden wird dringend gefordert, das Ermessen des Amtsträgers bei der Durchführung der Kassennachschau vor Ort zu konkretisieren. Die Befugnisse des Finanzbeamten müssen unter dem Blickwinkel der gebotenen Verhältnismäßigkeit klar und deutlich im BMF-Schreiben geregelt werden. Mit der neuen Kassennachschau ab 2018 ist die Finanzbehörde berechtigt, unangekündigt Prüfungen bei den Unternehmen vorzunehmen
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.