Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Austrittsabkommens zwischen den europäischen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Darin wird auch der Übergangszeitraum geregelt. Der Entwurf besteht aus sechs Teilen: den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in den Verkehr gebrachte Waren, die Finanzregelung, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union am 30. März 2019 verlassen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...