Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Austrittsabkommens zwischen den europäischen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Darin wird auch der Übergangszeitraum geregelt. Der Entwurf besteht aus sechs Teilen: den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in den Verkehr gebrachte Waren, die Finanzregelung, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union am 30. März 2019 verlassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.