Eine Gutschrift ohne Signatur kann rückwirkend korrigiert werden und zwar auch durch eine Papierbescheinigung. Die im Urteilsfall ausgestellte Gutschrift war hinsichtlich des Leistungsgegenstandes ungenau. Der Vorsteuerabzug wurde durch Nachreichen einer Liste mit allen genau aufgeführten Gegenständen ergänzt. Das zuständige Finanzgericht sah darin mit Verweis auf die betreffende EuGH-Entscheidung eine Berichtigung, die zum ursprünglichen Ausstellungszeitpunkt zurückwirken kann. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass die Berichtigung der elektronisch übermittelten Gutschrift per Papier erfolgt ist. Da vor allem bei Gutschriften bisher eine Korrektur mit Rückwirkung von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wurde, ist mit Spannung auf den Ausgang des Revisionsverfahrens zu warten.
Quelle
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.